Wegen Widerstands gegen Polizisten – Grimmaer Kandidat der „Freien Sachsen“ Rainer Umlauft nach Corona-Protest verurteilt

Sogenannte „Corona-Spaziergänge“ werden juristisch aufgearbeitet. Am Amtsgericht Grimma musste sich der Gastwirt und vorjährige Grimmaer Bürgermeisterkandidat Rainer Umlauft verantworten.

Nachdem die rechtlichen Einschränkungen in der Corona-Pandemie weitgehend aufgehoben worden sind, beschäftigen verschiedene Verstöße gegen die damaligen Auflagen weiterhin die Gerichte. Mit einiger zeitlicher Verzögerung werden die sogenannten „Spaziergänge“ juristisch aufgearbeitet. Auch am Amtsgericht Grimma.

Ein solcher fand am 10. Dezember vor zwei Jahren in Brandis statt. Unter den 80 Teilnehmern – mithin 70 mehr als es die damalige sächsische Corona-Schutzverordnung für zulässig erklärt hatte – befand sich auch Rainer Umlauft. Dieser war im vergangenen Jahr Kandidat bei der Grimmaer Oberbürgermeisterwahl, bei welcher er für die rechtsextremistische Kleinstpartei „Freie Sachsen“ antrat, einem Sammelbecken von Neonationalisten und NPD-Funktionären.

Polizei: Angeklagter zeigte „mürrisches Verhalten“

Der Gastwirt aus dem Grimmaer Ortsteil Förstgen sah sich am Donnerstag am Grimmaer Amtsgericht mit der Anklage der Staatsanwaltschaft konfrontiert, an jenem Winterabend Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet zu haben. Die in den Zeugenstand gerufenen Polizisten sprachen vom „Wegdrücken eines Armes“ sowie von von Umlauft ausgegangenen Rempeleien zu dem Zeitpunkt, als die Beamten den „Spaziergang“ stoppen wollten.

Der Angeklagte habe dabei aber kein aggressives, sondern ein eher mürrisches Verhalten an den Tag gelegt. Wie die Beamten im Zeugenstand weiter ausführten, sei Rainer Umlauft daraufhin zu Boden gebracht worden, wo er seinen Körper versteift hätte, um sich weiteren polizeilichen Maßnahmen zu entziehen.

Angeklagter: „Ich bin für Recht und Gesetz“

Der 62-Jährige hielt dem entgegen, er habe damals den Heimweg antreten und sich dabei nicht von den Beamten aufhalten lassen wollen. „Ich bin für Recht und Gesetz, aber an diese Corona-Sachen habe ich nie geglaubt. Zudem hatte ich Existenzängste, weil ich von einem Tag auf den anderen meine Gaststätte schließen musste“, sagte Umlauft vor Gericht.

Die „Freien Sachsen“, mit denen der Angeklagte sympathisiert, haben während der Pandemie vielerorts in Sachsen zu Protestveranstaltungen mobilisiert. Zumeist, um damit das Aufheben der staatlichen Einschränkungen in den Lockdownphasen zu fordern.

Staatsanwaltschaft fordert 2400 Euro Geldstrafe

Umlaufts Verteidiger Martin Kohlmann, Gründungsvorsitzender der „Freien Sachsen“ und Mitglied der rechtspopulistischen Wählervereinigung Pro Chemnitz, sprach sich für die Einstellung des Verfahrens aus. Dagegen argumentierte die Staatsanwaltschaft, dass Polizisten grundsätzlich nicht angegriffen werden dürften.

Für den Angeklagten strafmildernd spreche lediglich seine teilweise geständige Einlassung sowie die Umstände, dass kein tätlicher Angriff erfolgt sei und zudem keine Vorstrafen vorliegen würden. Da die Staatsanwaltschaft bei den Beamten im Zeugenstand keinen Belastungseifer gegenüber dem Angeklagten erkennen konnte, wertete sie deren Aussagen als glaubhaft und plädierte für eine Geldstrafe von insgesamt 2400 Euro.

Richterin hält Angeklagten für schuldig

Verteidiger Kohlmann entgegnete, dass er im Handeln seines Mandanten keinen Widerstand erkennen könne. „Wenn ein Mensch quasi aus dem Nichts heraus zu Boden geworfen wird, dann reagiert er nachvollziehbar körperlich in dieser oder jener Form“, so der Chemnitzer Fachanwalt für Strafrecht. Er hielt eine Geldstrafe von 750 Euro für angemessen.

Dem schloss sich Richterin Ivonne Klotsche zwar nicht an, sie minderte aber das von der Anklagebehörde geforderte Strafmaß deutlich auf 1500 Euro. Der Angeklagte sei des dreifachen tateinheitlichen Widerstandes gegen Vollzugsbeamte schuldig, die an jenem Abend im Dezember vor zwei Jahren rechtmäßige Diensthandlungen zur Durchsetzung der Corona-Schutzverordnung vorgenommen hätten. Der Verurteilte muss zudem die Verfahrenskosten übernehmen.